Winterreifenregelung in Europa – Was ist zu beachten?

malle-schneee2Sicher ist: Der nächste Winter mit Schnee, Matsch und rutschigen Straßen kommt bestimmt. Verunsichert sind allerdings viele Autofahrer aufgrund der unterschiedlichen, europäischen Bestimmungen zur Winterreifenregelung. Niall McDevitt, Geschäftsführer Auto Europe, über die unterschiedliche Gesetzeslage in Europa.

Ab wann gilt die Winterreifenplicht in Deutschland, Herr McDevitt?              

McDevitt: Keine Auslegungssache: Sobald auf deutschen Straßen winterliche Verhältnisse, wie Reifglätte, Eis und (Schnee-) Matsch herrschen, gehören Winterreifen aufgezogen. Dies gilt auch für Mietwagen, denn verantwortlich ist nicht der Halter sondern der Fahrer. Wer die Reglung missachtet, muss mit Bußgeldern ab 40 Euro und einem Punkt im zentralen Verkehrsregister rechnen.

Winterreifen oder Schneeketten – wie ist die Regelung in den beliebten Skigebieten?

McDevitt: Wichtig für Skiurlauber: In Skigebieten wie z.B. den Alpen, können bei extremen Wetterbe-dingungen unter Umständen Schneeketten erforderlich bzw. vorgeschrieben sein. Winterreifen sind zwar nicht überall Pflicht, gehören aber zur winterlichen Grundausstattung einfach dazu.

Wie sieht die grundsätzliche Vorgabe bei unseren Nachbarn aus?   

McDevitt: In Österreich gilt die Winterreifen- oder Schneekettenpflicht im Zeitraum vom 1. November bis 15. April des Folgejahres bei tatsächlich winterlichen Straßenverhältnissen. Wer seinen Mietwagen bei Auto Europe bucht, hat die Winterreifen in Österreich bis Ende März bereits enthalten und muss vor Ort nichts mehr zuzahlen. In der Schweiz gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Die Verwendung von Schneeketten ist bei Beschilderung und bei entsprechenden Wetterverhältnissen erlaubt.

Im St. Gotthard Tunnel, dem Seelisberg und dem San Bernardino Tunnel sind diese aller-dings verboten. Wenn es in der Schweiz wegen ungeeigneter Bereifung zu Verkehrsbehinderungen kommt, sind Geldbußen ab 70 Euro zu erwarten und bei Unfällen mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen droht dem Fahrer eine erhebliche Mithaftung. Italien ist ein Sonderfall: Hier gibt es keine einheitliche Winterreifenpflicht. ABER: Winterreifen oder die Verwendung von Schneeketten können auf (Berg-) Straßen erforderlich sein. Achten Sie hier auf die Beschilderung an den Straßen. Von wann bis wann Sie aufrüsten müssen, kann je nach Region variieren. Vom 15. Oktober bis 15. April sind Winterreifen bzw. das Mitführen von Schneeketten z.B. im Aosta-Tal Pflicht.

Wie gehen Sie als Mietwagenbroker mit den unterschiedlichen Regelungen um?                                           

McDevitt: Bei vielen Mietwagenangeboten auf www.autoeurope.de ist die Winterbereifung bereits inkludiert. Der Kunde ist damit auf der sicheren Seite, ein wintertaugliches Fahrzeug zu bekommen sowie vor Ort nicht von zusätzlichen Gebühren für Winterreifen überrascht zu werden. Diese können je nach Ver-mieter 8 bis 13 Euro pro Tag bzw. max. 130 Euro pro Woche betragen. In vielen Ländern, z.B. Öster-reich, Schweiz, Tschechien, der Slowakei, Polen und natürlich Deutschland haben wir die Winterreifen bis Anfang, bzw. Ende März inkludiert, in einigen skandinavischen Ländern wie Island und Norwegen wegen der Schneeverhältnisse sogar bis Mitte April.

Was müssen Kunden weiter beachten?                                                                                                                    

McDevitt: Gerade wenn es zum Skifahren geht empfehle ich dringend zu prüfen, ob es im Urlaub neben der entsprechenden Bereifung auch eine Vignettenpflicht gibt. Dann sollten Kunden unbedingt prüfen, was im Mietpreis inkludiert ist. Auto Europe bietet, wie gesagt, meist ein Komplett-Paket an. Bei Mietwagenfirmen ist das allerdings oft nicht der Fall. Wenn Kunden dann am Counter bei Abholung z.B. die entsprechende
Bereifung dazu buchen müssen, kann es teuer werden.

Auf www.autoeurope.de können weltweit Autos mit Best-Price-Service, d. h. günstigster Preis zum besten verfügbaren Service, angemietet werden. Buchungen lassen sich schnell, einfach und auch kurzfristig auf der Website oder über die gebührenfreie Hotline 0800-5600333 (D/A/CH) tätigen.

Quelle: Comeo