Stefan Höhm (sh): Die Kunden der Air Berlin müssen sich auch auf Unsicherheiten und Verluste einstellen. Gutscheine können insolvenzrechtlich nicht mehr eingelöst werden, sie gehören rechtlich gesehen zu den Altschulden. Auch Entschädigungen für Flugausfälle und –verspätungen gehören zur Insolvenzmasse. Zwar können diese Zahlungsansprüche als Insolvenzforderung angemeldet werden. Bei Nutzung entsprechender Inkassoportale wäre eine Provision auch erst dann fällig, wenn Ansprüche tatsächlich durchgesetzt werden. In der langen Schlange der Insolvenzgläubiger stehen Forderungen der Kunden aber sehr weit hinten, so dass man davon ausgehen muss, am Ende nichts zu bekommen.