Stefan Höhm (sh): Bei den bisherigen Buchungen muss man zunächst danach unterscheiden, ob eine Pauschalreise oder nur ein einzelnes Flugticket gebucht wurde. Pauschalreisende sind in einer recht komfortablen Situation, da hier der Reiseveranstalter ggf. für einen Ersatzflug zu sorgen hat. Es besteht kein direkter Vertrag zwischen Fluggast und Air Berlin.
Schwieriger wird es, wenn nur ein Flugticket gebucht wurde. Solange die Airline fliegt, gelten auch die alten Buchungen trotz der Insolvenz weiter. Von einer Stornierung raten Verbraucherschützer weitestgehend ab. Zum einen sind dann meist nicht geringer Stornokosten zu tragen, zum anderen gehören die bereits gezahlten Flugpreise zur Insolvenzmasse, dürfen also gar nicht zurückgezahlt werden. Dies betrifft auch den Anteil an Steuern und sonstigen Gebühren.
Soeben wird gemeldet, dass zahlreiche Langstreckenflüge von Air Berlin ab Mitte September nicht mehr stattfinden werden. Die Air Berlin will die betroffenen Passagiere angeblich umbuchen…