Für Flugreisende ist es immer wieder ärgerlich wenn aufgegebenes Gepäck nicht am Zielort ankommt. Wer kennt das nicht… Da steht man am Kofferband und wartet sehnsüchtig auf den Koffer…der letzte Koffer wird vom Band genommen und der eigene ist nicht dabei. Wichtig ist, daß der Verlust sofort beim Lost and Found Schalter, meist in der Gepäckhalle angezeigt wird. Hierfür benötigt man die Gepäcknummer, die meist auf der Rückseite der Bordkarte angeheftet wurde beim Check-In.
Meistens findet man den Aufenthaltsort des Gepäckstücks sehr schnell und durch Angabe einer Adresse am Zielort kann der Flughafen oder die Airline das Gepäckstück schnell hinterliefern. Oft geschieht dies je nach Aufenthaltsort des Gepäcks innerhalb von einem Tag. dauert es länger kann der Reisende sogar wichtige Dinge die er benötigt am Urlaubsort kaufen und den Kaufbetrag später der Airline in Rechnung stellen.
Ärgerlich jedoch ist es, wenn das Gepäck tatsächlich „verschollen“ ist. Erst nach drei Monaten muß die Airline bis zu einer Summe von max. 1.300,- Euro das Gepäckstück samt Inhalt entschädigen.
Ist der Koffer beschädigt so sollte man dies ebenfalls schnell direkt vor Ort anzeigen und schriftlich festhalten lassen. Auch bei Reisetaschen unter 100 € sollte man eine Beschädigung anzeigen, denn die Airlines sind versichert. Die eigene Reisegepäckversicherung kann ebenfalls zusätzlich abgeschlossen werden und empfiehlt sich bei wertvollem Inhalt im Reisegepäck.
Kennzeichnen sie ihren Koffer mit entsprechenden Merkmalen, so verhindern sie auch ein Verwechseln am Kofferband…denn häufig kommt es auch vor, das die Koffer gleich aussehen und schnell mal der falsche Koffer vom Band genommen wird.