Das Corona-Virus ist gefährlicher, als zunächst angenommen. Der neuartige Erreger breitet sich rapide aus. Mittlerweile auch außerhalb Chinas. Daher hat sich die Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine Woche nach Ausbruch der Lungenkrankheit nun doch dazu durchgerungen, den internationalen Gesundheitsnotstand auszurufen. Was das genau bedeutet und welche Konsequenzen das für China-Reisende haben kann, erklären die ARAG Experten im Folgenden.
Was ist ein internationaler Gesundheitsnotstand?
Um die Ausbreitung einer Krankheit so schnell und effizient wie möglich einzudämmen, darf die WHO im Rahmen des internationalen Gesundheitsnotstands (engl.: Public health emergencies of international concern [PHEIC]) weltweite Vorschriften erlassen. Dabei sollen internationale Reisen und der internationale Handel so wenig wie möglich beeinträchtigt werden.
Für diesen Schritt muss es sich um ein “ außergewöhnliches Ereignis“ handeln, das zu einem öffentlichen Gesundheitsrisiko für mehrere Länder werden könnte. Ein internationales Expertengremium aus Vertretern der Seuchenbekämpfung, Virologen, Epidemiologen oder Impfstoffentwicklern erarbeitet Empfehlungen und Maßnahmen. Aktuell will die WHO vor allem Länder mit weniger entwickelten Gesundheitssystemen unterstützen. Außerdem ist Ziel des Notstands, in Länder übergreifenden Kooperationen die Arbeit an Medikamenten und Impfstoffen zu beschleunigen, Wissen und Daten über das Virus zu teilen und auch gegen Gerüchte vorzugehen. Handels- und Reisebeschränkungen – auch nach China – werden aber weiterhin ausdrücklich nicht empfohlen. Das Gremium wird nun zeitnah wieder zusammentreten und den Status Quo in allen betroffenen Ländern überprüfen.
Kann eine geplante Reise nach China storniert werden?
Wenn das Auswärtige Amt (AA) eine Reisewarnung ausgegeben hat, ist eine kostenlose Reisestornierung bei Pauschalreisen meist kein Problem. Der Stornierungsgrund lautet dann korrekt „unvermeidbare außergewöhnliche Umstände“. Das bedeutet, die Reise muss beispielsweise durch plötzlich auftretende Naturkatastrophen – hierunter fällt auch die Ausbreitung einer ansteckenden Krankheit wie beim Corona-Virus -, politische Unruhen oder terroristische Risiken erheblich gefährdet sein. Alles Ereignisse, die man bei einer Buchung noch nicht vorhersehen konnte. Derzeit hat das AA lediglich eine sogenannte Teilreisewarnung für die chinesische Provinz Hubei ausgesprochen, rät aber von Reisen nach China, die nicht unbedingt notwendig sind, insgesamt ab. Viele Reiseveranstalter bieten inzwischen daher Umbuchungen für ihre Reisen nach China an.
Haben Sie Ihren Urlaub individuell gebucht, also etwa das Hotel direkt beim Inhaber, müssen Sie sich im Fall einer Reisestornierung an die jeweiligen Anbieter wenden. Hier können Sie von Ihrer Buchung zurücktreten, wenn Sie das im Vertrag zuvor vereinbart haben. Auskunft darüber finden Sie in Ihren Unterlagen oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Bei vielen Anbietern ist es beispielsweise günstiger, wenn Sie nicht stornierbar buchen. Und es kostet entsprechend etwas mehr, wenn Sie bis zum Anreisetag die Möglichkeit haben, vom Vertrag zurückzutreten. Manche Hotels lassen aber mit sich reden, wenn sie das Zimmer, das Sie nicht nutzen, weiterverkaufen können. Ein Versuch ist es wert, nachzufragen. Ein Recht darauf gibt es aber nicht.
Was ist, wenn man schon unterwegs ist?
Wenn Sie als Pauschalreisender Ihre Reise schon angetreten haben und nun vor Ort von der Reisewarnung ereilt werden, können Sie vom Reisevertrag wegen höherer Gewalt zurücktreten. Dann verliert der Reiseveranstalter seinen Anspruch auf den vollständigen Reisepreis. Bereits beanspruchte Leistungen müssen Sie in der Regel allerdings trotzdem bezahlen. Fallen für den vorzeitigen Rücktransport zusätzliche Kosten an, müssen Sie meist die Hälfte übernehmen.
Quelle: ARAG SE