Die Corona-Pandemie hat dramatische Auswirkungen auf das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben in Deutschland und vielen Ländern der Welt. Besonders die Luftverkehrsbranche ist von den Auswirkungen betroffen, der Verkehr kommt nahezu zum Erliegen – mit entsprechenden Folgen auch für die Fraport AG. Ein Ende der Krise ist derzeit nicht vorhersehbar.
Mit sofortiger Wirkung ist die gemeinsam von Vorstand und Betriebsrat unterzeichnete Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit gültig. Die Kurzarbeit ist zunächst bis Ende Mai beantragt worden. Mindestens 18.000 der rund 22.000 Beschäftigten der Fraport AG am Standort Frankfurt gehen in die Kurzarbeit. Der Umfang der Kurzarbeit wird individuell in Abhängigkeit des wegfallenden Arbeitsvolumens festgelegt und kann bis zu 100 Prozent Arbeitsausfall betragen. „Mit der Kurzarbeit sichern wir unsere Arbeitsplätze auch in Krisenzeiten. Es ist unser erklärtes Ziel, betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden“, sagte Fraport-Vorstandsvorsitzender Dr. Stefan Schulte.
Zusätzlich stockt Fraport für die betroffenen Beschäftigten freiwillig das Kurzarbeitergeld gestaffelt auf. Je nach Höhe der Arbeitszeitreduzierung werden mindestens 75 Prozent bis maximal 95 Prozent des Nettogehalts der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesichert. Eine betriebsbedingte Verlängerung der Kurzarbeit hängt von der weiteren Entwicklung ab und wird fortlaufend geprüft.
Mit zahlreichen Maßnahmen auf der Luft- wie Landseite reagiert die Fraport AG am Standort Frankfurt auf den starken Verkehrsrückgang: Im Bereich des Start-und Landebahnsystems wird ab Montag, dem 23. März um acht Uhr die Landebahn Nordwest inklusive der Rollwege und Rollbrücken temporär außer Betrieb genommen. Diese Bereiche stehen zum Abstellen von Luftfahrzeugen zur Verfügung.
In den Terminals sind bereits seit 12. März 2020 sukzessive Bereiche außer Betrieb gegangen, seit 16. März sind im Terminal 1 die Flugsteige A26 bis A40 außer Betrieb. Im Bereich C inkl. des CD-Riegels sind alle Gates temporär stillgelegt, ebenso Teile des Terminals 2. Die verbliebenen Terminalbereiche werden entsprechend der Nachfrage bedarfsgerecht genutzt und ggf. weiter reduziert. Es ist allerdings geplant, Teilbereiche sowohl im Terminal 1 als auch im Terminal 2 geöffnet zu halten. Daher fährt auch die Skyline-Verbindung zwischen Terminal 1 und Terminal 2 weiter, jedoch ohne Halt an der Station C.
„Die Liquidität der Fraport AG ist nicht gefährdet. Mit unseren Maßnahmen steuern wir flexibel auf der Kostenseite gegen die betrieblichen Ausfälle. Weitere Maßnahmen im Bereich der Terminals und des Start- und Landebahnsystems werden kontinuierlich geprüft und bei Bedarf angepasst“, sagte Schulte.
„Eins ist aber auch klar: Wir werden den Flughafen offenhalten. Das gilt sowohl für die Rückkehrflüge der deutschen Urlauber aus aller Welt und die wichtigen Frachtverbindungen. Frankfurt ist gerade in Krisenzeiten wie diesen für die Versorgung mit lebenswichtigen Gütern und der Aufrechterhaltung der Lieferketten von zentraler Bedeutung für Deutschland. Die Abfertigung von Cargo-Flugzeugen ist nicht beeinträchtigt. Wir sorgen dafür, dass eine Versorgung der Menschen und der Wirtschaft in Deutschland aus der Luft sichergestellt ist“, so Schulte.
Die Fraport Ausbau Süd GmbH ist nicht von den Kurzarbeiterregelungen der Fraport AG betroffen. Die hundertprozentige Tochter der Fraport AG steuert und verantwortet den Ausbau rund um das neue Terminal 3. Die Bauarbeiten laufen weiter.
In den Terminals am Flughafen Frankfurt setzt Fraport auch innerhalb des Retailbereichs die Maßgaben von Bundes- und Landesregierung angesichts der Corona-Pandemie konsequent um. Davon ausgenommen sind – sowohl land- als auch luftseitig – lediglich Geschäfte und Dienstleister, deren Angebote die Grundversorgung der Passagiere und Beschäftigten sichern. Am Airport gehören dazu Gastronomiebetriebe, Geschäfte, in denen Reisebedarf verkauft wird, sowie Banken, Geldwechselschalter, Post und ähnliche Services. Alle anderen Shops sind weisungsgemäß geschlossen.
Quelle: Fraport