Fernreisen sind der Renner wenn bei uns Schmuddelwetter und Kälte vorherrschen. Unbedarfte, aber auch skrupellose Reisende versuchen immer wieder, Souvenirs von exotischen Tieren zu schmuggeln, so der Bund Deutscher Tierfreunde. Aber Achtung: Wer verbotene Souvenirs aus bedrohten Tier- oder Pflanzenarten mitbringt, kann kräftig zur Kasse gebeten werden, so der Bund Deutscher Tierfreunde. Tag für Tag fischen Zollbeamte an deutschen Flughäfen verbotene Souvenirs in den perversesten Formen aus deutschen Urlauberkoffern. Allein an drei Tagen in diesem Januar zog der Frankfurter Zoll sieben verschiedene Artikel, die dem Artenschutz unterliegen, aus dem Verkehr. Darunter auch ein 62-jähriger Reisender aus Russland. Bei seiner Einreise nach Deutschland am Frankfurter Flughafen hatte er ein geschmackloses Andenken im Gepäck: Eine Bärentatze samt Krallen. Diese stammt von einem artengeschützen Braunbären und natürlich ist die Einfuhr verboten.
Was in Bangkok oder auf Bali offen angeboten wird, kann trotzdem unter das Washingtoner Artenschutzabkommen fallen, warnte der überregionale Tierschutzverein Bund Deutscher Tierfreunde e.V. (BDT) in Kamp-Lintfort. In Asien und Afrika werden beispielsweise besonders Geldbörsen, Taschen und Gürtel aus Krokodil-, Schlangen- oder Echsenleder auf Märkten und in Geschäften verkauft.
Das Washingtoner Artenschutzabkommen ‚CITES‘ schützt mehr als 3.000 Tier- und 30.000 Pflanzenarten, die in ihrem Bestand gefährdet oder von der Ausrottung bedroht sind. Wer geschützte Pflanzen und Tiere – ob lebend oder tot – schmuggelt, muss mit einem hohen Bußgeld oder einer Geldstrafe rechnen, sogar Gefängnis könnte drohen. Die Ausrede, man habe nicht gewusst, dass genau das eigene Mitbringsel eine geschützte Art ist, hilft nicht aus der Souvenir-Falle: Unwissenheit schützt auch in diesem Fall nicht vor Strafe, betont der Bund Deutscher Tierfreunde.
In Afrika oder Asien sind Taschen aus Schlangen-Leder oder Kroko-Leder sowie Elfenbein auf jedem Markt zu finden. Deshalb gilt: Hände weg von Muscheln, Schneckengehäusen, Korallen, Elfenbein, Schildpatt, Fellen, Häuten, Schnitzereien aus Tropenholz und Gürtelschnallen aus Leguan-Leder usw. Diese Souvenirs werden beim Zoll beschlagnahmt und können zu Strafverfahren führen. Viele der Produkte wurden aus bedrohten Tier- oder Pflanzenarten hergestellt. So entdeckten Zollbeamte Im Januar bei einem Reisenden aus Afrika im Handgepäck einen verzierten Elefantenstoßzahn. Ein 29-jähriger Mann transportiert eine tote Steinkoralle aus Südkorea in seinem Gepäck – und das mit fast einem Kilogramm Gewicht.
Bedenkenlos mitgenommen werden können Produkte aus Glas, Steinen, Kokosnuss-Schalen, Ton- und Korbwaren sowie Blech, Draht und ähnlichen Materialien. Bei Holz sollte man auf das FSC-Gütesiegel für Holz aus fairer Wirtschaft achten, so er Bund Deutscher Tierfreunde. Keine Probleme gibt es bei Töpferwaren, Stoffen aus Pflanzenfasern und Seide sowie anderen Textilien und traditionellen Handwerksprodukten aus den genannten Produkten.
Die Zahl der illegalen Einfuhren ist hoch: Mehr als 20.000 geschützte Tier- und Pflanzenarten entdecken Zollfahnder im Jahr 2018 im Gepäck am Frankfurter Flughafen. Ein Großteil davon waren lebende Tiere. Oft werden auch nur Teile von geschützten Arten verarbeitet, etwa Elefantenhaar in einem Goldring oder Korallen in Ketten. Viele Touristen halten den Kauf für legal, aber auch die Einfuhr solcher Souvenirs ist verboten. Unter www.artenschutz-online.de finden sich im Internet aktuell zu jedem Land die notwendigen Informationen.
Quelle: Bund Deutscher Tierfreunde