Die Mitgliedsunternehmen des Verbandes Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen e.V. (VDFU) begrüßen die von Bund und Ländern umgesetzten Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus. Um bei einer Lockerung der Schutzmaßnahmen allen Familien nach Wochen der Ausgangsbeschränkung und Isolation wieder Freizeiterlebnisse bereiten zu können, werden die im VDFU angeschlossenen Freizeitparks, Wildparks und Zoos individuelle Schutzvorkehrungen treffen.
Die Tourismus- und Freizeitwirtschaft wurde von der Corona-Pandemie als erstes getroffen. Mit den Auswirkungen wird sie aller Voraussicht nach auch noch am längsten zu kämpfen haben. Im Gegensatz zum produzierenden Gewerbe oder dem Handel sind Ausfälle des Saisongeschäfts kaum nachzuholen. Im Besonderen sind dabei die Freizeitparks und Erlebniseinrichtungen betroffen.
Die Wintermonate werden von den zumeist mittelständischen und familiengeführten Parks für Investitionen und Instandhaltungsarbeiten genutzt. Der Komplettausfall des Saisonstarts traf die Branche hart. Wie sehr der Schutz der Gäste, Mitarbeiter und Anwohner den Betreibern am Herzen liegt, lässt die unbedingte Bereitschaft erkennen, den Besuch von Freizeiteinrichtungen auch in einer existenzbedrohenden Situation sorgenfrei und unbedenklich zu gestalten:
„Bei aller Notwendigkeit des wirtschaftlichen Handelns, hat nach wie vor der Gesundheitsschutz Vorrang. Diesem können Freizeit- und Erlebnisparks in einem Maße nachkommen, das Empfehlungen des Robert Koch Instituts gerecht wird. Kontrollmöglichkeiten zur Eindämmung der Risiken beim Betrieb eines Freizeitparks unterscheiden sich grundsätzlich von denen im öffentlichen Raum.“, stellt Friedhelm Freiherr von Landsberg-Velen, Präsident des VDFU, fest.
Der Besuch von Freizeit- und Erlebnisparks birgt ein deutlich geringeres Infektionsrisiko, als es innerhalb von Fußgängerzonen, Einkaufszentren, der Nutzung des ÖPNV oder gar bei einer Großveranstaltung besteht. In der Regel handelt es sich um weitläufige Outdooreinrichtungen, die eine bestmögliche Luftzirkulation aufweisen. Besucher drängen sich nicht an einem Ort (z.B. vor der Bühne), sondern verteilen sich auf dem Gelände. Auch in potenziell kritischen Bereichen, wie Warteschlangen, gastronomischen Einrichtungen oder bei der Nutzung von Fahrgeschäften können Abstandsregelungen, die eine unerwünschte räumliche Dichte von Menschen verhindern, problemlos und zentral koordiniert umgesetzt werden.
Während Risikogruppen, wie ältere Menschen oder Personen mit akuten respiratorischen Symptomen, nicht zu den klassischen Besuchergruppen zählen, ermöglichen technische und persönliche Einlasskontrollen oder die Limitierung der Anzahl gleichzeitig anwesender Besucher. Diese interagieren wiederum nicht untereinander, sondern lediglich innerhalb ihrer sozialen Gruppe. Ihre Anreise erfolgt aufgrund der zumeist ländlichen Lage der Freizeitparks in der Regel mit dem PKW – dem Verkehrsmittel mit der geringsten Infektionsgefahr. Hygienestandards von Gastronomie und Sanitäranlagen sind höher als im öffentlichen Raum und können bedarfsgerecht angepasst werden. Auch zusätzliche Hygienemaßnahmen und ggf. Mundschutzgebote können leicht durchgesetzt werden.
Das Geschäftsmodell der Freizeit- und Erlebnisparks basiert darauf Freude zu schenken, Familien gemeinsame Erlebnisse zu ermöglichen und Kinderherzen höherschlagen zu lassen. Für weite Teile der Bevölkerung ist dies nach vielen Wochen der Ausgangseinschränkung, der systemrelevanten Arbeit unter hoher psychischer Belastung oder familiärer Stresssituationen notwendig.
Sollten die Schutzmaßnahmen komplette Schließungen bis in den Sommer erfordern, wird dieser Ausgleich vielen Betreibern im nächsten Jahr nicht mehr möglich sein. Ein derartiger Ausfall in einer investitionsintensiven Branche im Saisongeschäft wird nicht zu kompensieren sein. „Wie viele Freizeitparks es im nächsten Jahr noch geben wird, vermag ich nicht zu sagen. Die Weichen dafür werden in diesen Tagen gestellt.“, resümiert von Landsberg-Velen.
Quelle: VDFU e.V.