Klaus M. aus Regensburg:
Bei vielen Fluglinien ist im Ticketpreis für Economy-Plätze kein Essen mehr enthalten oder es gibt maximal ein kleines Sandwich. Darf ich mir ein Lunchpaket mitnehmen? Und wie sieht es mit Getränken aus?
Birgit Dreyer, Expertin der ERGO Reiseversicherung:
Grundsätzlich gilt: Was Passagiere nach der Sicherheitskontrolle an Lebensmitteln und Getränken kaufen, darf mit ins Flugzeug. Wer aber davor etwas zu essen einkauft oder von zuhause ein Lunchpaket mitnimmt, sollte die entsprechenden Vorschriften kennen – sonst können die Snacks schnell im Abfallcontainer der Security landen. Auf Flügen innerhalb der EU sind folgende Lebensmittel unproblematisch: feste Nahrung wie Müsliriegel, Kekse oder Brötchen, aber auch Nudelsalat. Dazu Obst oder Gemüse, beispielsweise Äpfel oder Karotten. Wer sich ein Sandwich zubereitet, sollte keinen Aufstrich wie Butter oder Leberwurst verwenden, denn eine strenge Handgepäck-Kontrolle könnte dies als Flüssigkeit werten. Also lieber eine Scheibe Käse oder Wurst aufs Brot legen. Flüssigkeiten dürfen Flugreisende nur in Fläschchen für maximal 100 ml mitnehmen. Insgesamt darf nicht mehr als ein Liter zusammenkommen. Das trifft auch auf Joghurt zu. Wer in ein Land außerhalb der EU reist, sollte sich bei der Fluglinie nach den Regelungen erkundigen. Denn in manchen Ländern, etwa den USA, gelten für tierische Lebensmittel wie Wurst, aber auch Obst und Gemüse strenge Vorschriften. Übrigens: Für Babynahrung gibt es eine Sonderregelung. Es ist so viel Babynahrung – auch in Gläschen – erlaubt, wie das Kind für den Flug benötigt. Voraussetzung ist, dass das Kind unter drei Jahre alt ist. Und die Nahrung oder Flüssigkeit sollte sich in der Originalverpackung befinden.
Quelle: ERGO Reiseversicherung