Vorsicht bei Billigfliegern! Buchung von alleinreisenden Kindern mit Tücken!

Flugzeug - Archivbild Flying Media
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Alleinreisen von Kindern nicht überall gleich geregelt – Foto: Flying Media

Nicht bei allen Billigfliegern ist die Beförderung von Kindern gleich aufgestellt. So gibt es beispielsweise bei der ungarischen Airline Wizzair die Regelung, daß Kinder unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen fliegen dürfen.
Eigentlich klar definiert…Wir machen den Test und buchen online ein Kind mit 13 Jahren allein ein. Der Test zeigt: Das System erlaubt die Buchung des Kindes nicht. Doch was passiert wenn das Kind mit dem Geburtsdatum von 12 Jahren einfach als Erwachsener mit dem Kindergeburtsdatum eingebucht wird… FUNKTIONIERT… Das Kind mit 12 Jahren tritt den Flug als Erwachsener an ohne Begleitung.

Derselbe Test noch einmal…denn die Buchung ist somit schnell gemacht und durch die Buchung im System und sogar den erfolgreichen Check-In kommt es zum Beförderungsvertrag obwohl das System das Geburtsdatum des vermeindlichen „Erwachsenen“ Kindes hat. Bei Frage am Check-In Schalter in Eindhoven dann das besondere Erlebnis…Nach ca. 15 minütigem Telefonieren kommt die Bodenpersonal-Mitarbeiterin zu der Feststellung, daß das Kind nicht mitfliegen darf. Die bereits ausgedruckte Bordkarte wird eingezogen und mit der Antwort: „Pech gehabt, Fehler liegt bei Ihnen und nicht im System“, ist die Reise hier zu Ende. Wetten, daß das Kind wieder allein geflogen wäre, wenn wir am Check-In Schalter nicht nachgefragt hätten?

Hier scheint es doch erhebliche Lücken im System zu geben…warum bemerkt das System nicht schon bei der Buchung den Fehler…somit entstehen mit Sicherheit zahlreiche Mißverständnisse.

Also vor der Buchung genau beachten wann und ab welchem Alter ein Kind allein reisen darf. In aller letzter Not kann am Flughafen auch eine vertrauensvolle mitreisende Person gefunden werden, die bereit ist, daß Kind zu begleiten. Hierfür müssen dann sämtliche Daten am Check-In aufgegeben werden und die Einverständniserklärung der Eltern des Kindes vorliegen.