Weihnachten unter Palmen? Warum nicht, sagen sich immer mehr Reisende und feiern das Fest und den Jahreswechsel an irgendeinem fernen Strand. Um dorthin zu kommen, braucht man zumindest im deutschen Winter regelmäßig einen Reisepass, wobei vor lauter Vorfreude leider oft vergessen wird, vorab die Gültigkeit zu checken. Und „gültig“ bedeutet hier nicht nur, dass das Datum noch nicht abgelaufen ist. Ungültig ist ein Reisepass nämlich auch dann, wenn kein Platz mehr für Ein- und Ausreisestempel vorhanden ist!
Gültigkeitszeitraum den Einreisebestimmungen des Zielstaat
Die gute Nachricht vorab: selbst wenn Ihr Reisepass abgelaufen bzw. vollgestempelt ist, kann man den Urlaub jetzt noch retten. Normalerweise ist bei Beantragung eines normalen Reisepasses mit einer Wartezeit von drei bis vier Wochen zu rechnen. Die Kosten hierfür betragen bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 37,50 € und danach 60 €. Der Unterschied erklärt sich daraus, dass der Ausweis für die Jüngeren nur 6 Jahre gültig ist, ab dem 25. Geburtstag dann ganze 10 Jahre. Gegen einen Aufpreis von 22 € gibt es 48 anstatt 32 Seiten.
Noch schneller – aber eben auch teurer – geht es, wenn man einen sogenannten Express-Reisepass beantragt. Gegen einen Expressaufschlag von 32 € liegt der Ausweis im Regelfall innerhalb von 3-4 Arbeitstagen vor, in seltenen Fällen auch ein wenig länger.
Sollte auch das zu spät sein, kann man sich einen vorläufigen Reisepass ausstellen lassen. Auch dieser wird wie die beiden Varianten zuvor beim Einwohnermeldeamt beantragt, kann aber sofort mitgenommen werden. Notwendig ist jedoch der Nachweis der Dringlichkeit, in dem z.B. Reiseunterlagen vorgelegt werden. Mit 26 € ist der vorläufige Reisepass sogar ein echtes Schnäppchen, aber es gibt auch ein paar Haken. So ist er nur 1 Jahr gültig und wird auch nicht von allen Ländern akzeptiert. Weihnachtsshopping in New York etwa funktioniert nicht, die USA erkennen dieses Reisedokument nicht mehr an. Man sollte sich also unbedingt vor dem Antritt der Reise erkundigen, ob das jeweilige Zielland diesen Ausweis überhaupt akzeptiert.
Und selbst auf dem Flughafen kann es noch eine Rettung in Form des Reiseausweises geben, darauf sollte man aber wirklich nur im absoluten Notfall zurückgreifen. Es handelt sich um eine amtliches Dokument, welches in Verbindung mit einem anderen Lichtbildausweis den Pass ersetzt. Dieser Passersatz gilt nur für die Dauer der jeweiligen Reise und gilt maximal einen Monat. Die Bundespolizei prüft die Ausstellung nach eigenem Ermessen und wird das Dokument z.B. dann nicht aushändigen, wenn das Zielland den Passersatz nicht anerkennt. Das ist sogar schon im EU-Land Rumänien der Fall. Bei anderen Ländern kann es sogar Glückssache sein, ob man damit durch die Grenzkontrollen kommt, weshalb ihn sogar einige Fluggesellschaften nicht anerkennen. Kosten tut er nur 8 € – und (sehr) starke Nerven.
Übrigens gelten die vorgenannten Regeln auch für die Ausstellung eines Zweitpasses. Grundsätzlich darf man nicht mehrere deutsche Pässe gleichzeitig haben, es sei denn der Antragsteller hat daran ein „berechtigtes Interesse“. Dies ist regelmäßig bei Reisen nach Israel und in arabische Länder der Fall, da es hier Probleme geben kann, wenn die örtlichen Behörden Stempel des jeweils anderen im Reisepass finden. Gleiches gilt für Taiwan und China. Ein Zweitpass ist 6 Jahre gültig.
Sollte man seinen Reisepass nicht mehr finden oder einfach gestohlen worden sein, reicht es in Deutschland aus, den Verlust dem Amt anzuzeigen. Der Ausweis wird dann als ungültig registriert. Danach kann ein neuer Pass beantragt werden, Pflicht ist es das aber nicht.