Dass Anzahl und Gewicht der Gepäckstücke begrenzt sind, kennen die meisten von Flugreisen. Weniger bekannt ist, dass es solche Begrenzungen auch beim Bahnfahren gibt. Denn auch Bahnbetreiber wollen mit ihren Beförderungsbedingungen der Gepäckflut Grenzen setzen – wer schon einmal in der Ferienzeit Bahn gefahren ist, der weiß warum. Bei der Deutschen Bahn beispielsweise darf jeder Reisende zusätzlich zu seinem Handgepäck nur eine Traglast mitnehmen – also einen Koffer oder einen großen Rucksack. Traglast bedeutet, dass er diese Last alleine tragen können muss. Nicht mit in den Zug dürfen Gegenstände, die andere Reisende behindern, belästigen oder Schäden verursachen können – oder die gefährlich, entzündlich oder explosiv sind.
Damit die Gänge frei bleiben, verfügen einige Züge im Einstiegsbereich und in der Mitte der Waggons über Regale für große Gepäckstücke. Ansonsten gehört das Gepäck in die Ablage über dem Sitz oder darunter. Daher empfiehlt sich für eine Bahnreise mit kleinen Kindern ein zusammenklappbarer Kinderwagen. Für alle Gepäckstücke gilt: Aus Sicherheitsgründen Gänge, Fluchtwege, Türen und Feuerlöscher frei halten. Anweisungen des Bordpersonals zum Umstellen des Gepäcks müssen Reisende Folge leisten. In Zügen, die entsprechend gekennzeichnet sind, ist es auch erlaubt, mit Fernverkehrs-Fahrradkarte und kostenloser Stellplatzreservierung ein Fahrrad mitzunehmen.
Aus Platz- und Sicherheitsgründen dürfen Fahrräder nur auf dem tatsächlich reservierten Stellplatz mitfahren. Mofas und Mopeds befördert die Bahn nicht. Wer zwei oder mehr Koffer mitnehmen möchte, kann sie beim kostenpflichtigen Gepäckservice der Deutschen Bahn aufgeben. Normalerweise wird aber auch niemand wegen zu viel Gepäck aus dem Zug gewiesen oder muss Koffer zurücklassen. Mit Rücksicht auf die Mitreisenden empfiehlt es sich trotzdem, nicht mit dem halben Hausstand den Waggon zu blockieren.
Quelle: D.A.S. Rechtsschutz