Ein israelischer Staatsbürger buchte einen Flug von Frankfurt nach Bangkok mit einem fünfstündigen Zwischenstop in Kuwait. Als die arabische Airline jedoch von der Staatsbürgerschaft des Fluggastes erfuhr, stornierte sie die Buchung und bot einen von ihr bezahlten Direktflug nach Thailand an. Dies lehnte der Israeli ab.
Kuwait Airways begründete die Stornierung mit einem kuwaitischen Gesetz aus dem Jahre 1964, dass jegliche Vereinbarungen mit israelischen Staatsbürgern verbietet. Das arabische Land erkennt Israel nicht an.
Das Frankfurter Landgericht wies die Klage des verhinderten Fluggastes nun ab – und musste dafür bundesweit viel Kritik einstecken. Die Reaktionen reichten von vollkommenden Unverständnis, über „tief schockiert“ und „beschämend“ bis hin zur Forderung nach einem Landeverbot für Kuwait Airways. Der Boulevard veröffentlichte Fotos des vorsitzenden Richters, Kanzerlin Merkel wurde aufgefordert, mit Vertretern des Ölstaates darüber zu sprechen und dabei „klare Kante“ zu zeigen.
Das Gericht stützt seine Entscheidung auf zwei Hauptargumentationsstränge. Eine Beförderung eines israelischen Staatsbürgers sei weder Kuwaits Airways noch deren Mitarbeitern zuzumuten, weil ihnen dann wiederum in der Heimat hohe Strafen drohten. Auch ein Verstoß gegen das deutsche Antidiskriminierungsgesetz läge nicht vor, da hier u.a. nur Rasse, ethnische Herkunft und Religion als Diskriminierungsgründe genannt seien, aber eben keine Staatsangehörigkeit. Und da der Gesetzestext abschließend formuliert ist, also keine erweiternden Auslegungen zulässt – der Jurist spricht dann von enumeratio ergo limitatio, sah das Gericht das Antidiskriminierungsgesetz nicht verletzt. Es betonte aber zugleich, dass mit dem Urteil keine inhaltliche Bewertung des kuwaitischen „Einheitsgesetzes zum Israel-Boykott“ verbunden sei.
Da der Kläger Berufung ankündigte, ist das letzte Wort in der Sache noch nicht gesprochen. Bei ähnlichen Sachverhalten – es ging um einen Flug London-New York sowie einer innereuropäischen Verbindung – unterlag die Fluggesellschaft vor Gericht in den USA bzw. der Schweiz. Sie stellte daraufhin den Betrieb zwischen London und New York lieber ein und strich auch alle innereuropäischen Ziele. Ob Kuwait Airways sich nun auch aus Deutschland zurückziehen wird, ist fraglich.